Auktionshaus Poestgens

 
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Einlieferung                         

Einlieferungsbedingungen     

Versteigerungsbedingungen  

Übernachtung                      
 



               Versteigerungsbedingungen


Folgende Bedingungen gibt es zu beachten :

1.   Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Die Versteigerung wird im Namen und
      für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt.

2.   Käufer und Bieter haben keinen Anspruch auf deren Bekanntgabe.

3.   Die Versteigerung erfolgt in Euro (€) gegen sofortige Barzahlung.
      Gesteigert wird im allgemeinen um jeweils 10%.

4.   Die Beschreibungen im Katalog werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch
      keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 459ff. BGB dar.

5.   Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht und - soweit nicht Gegenteiliges
      vermerkt - in einem dem Alter des Gegenstandes entsprechenden Zustand. Die zur Versteigerung
      kommenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und
      auf eigene Gefahr geprüft werden.

6.   Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden, ohne jegliche
      Gewähr und Haftung für versteckte oder offene Mängel. Beanstandungen gleich welcher Art bleiben
      nach dem Zuschlag unberücksichtigt, jedoch ist der Versteigerer berechtigt, sofort vorgetragene
      Mängel dem Auftraggeber zu übermitteln unter der Bedingung, daß der ersteigerte Gegenstand
      zwischenzeitlich nicht aus den Räumen, in denen die Versteigerung stattfindet, entfernt worden ist.

7.   Die Versteigerung erfolgt in der im Katalog aufgeführten Reihenfolge. Der Versteigerer hat das Recht,
      Katalognummern zu trennen, zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzunehmen.

8.   Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein übergebot erfolgt und der vom Auftraggeber
      vorgeschriebene Limitpreis erreicht worden ist. Der Versteigerer kann das Gebot ablehnen oder
      unter Vorbehalt zuschlagen, wenn der Limitpreis nicht erreicht worden ist. In diesem Fall ist
      der Bieter 3 Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er innerhalb dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen
      Zuschlag, erlischt sein Gebot. Wird ein Vorbehalt vom Auftraggeber nicht angenommen, so kann
      die Katalognummer ohne Rückfrage an den Limitbieter abgegeben werden.

9.   Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot gültig;
      das gleiche gilt auch für den Fall, daß der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will.
      Bei der Abgabe von mehreren gleichhohen Geboten entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei sogenannten
      Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer den Gegenstand erneut ausbieten.

10. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abnahme und Bezahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für
      etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen auf den Käufer über.

11. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

12. Der Kaufpreis setzt sich aus der Zuschlagsumme, dem Aufgeld von 16% und der auf das Aufgeld
      hinzuzurechnenden Mehrwertsteuer in Höhe von z.Zt. 19% zusammen. Der Gesamtbetrag ist sofort fällig und
      in Euro (€) bar zu zahlen. Der Versteigerer kann jedoch Fremdwährungen nach eigenem
      Ermessen zulassen. Bei schriftlichen Aufträgen ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum der
      Gesamtbetrag fällig. Die Versteigerungsgegenstände werden erst nach geleisteter Barzahlung ausgehändigt.
      Schecks für schriftliche Aufträge werden an Zahlung statt angenommen, d.h. sie gelten erst nach Einlösung
      durch die bezogene Bank als bezahlt. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.

13. Verweigert der Käufer die Zahlung oder Abnahme oder gerät mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug,
      kann der Versteigerer entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
      Verlangt der Versteigerer Erfüllung, so steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu,
      wie etwaiger Währungsverlust, Zinsverlust und die Kosten für die rechtliche Verfolgung. In Verzug gerät
      der Käufer, wenn er die mit einer Mahnung gegebene Nachfrist fruchtlos verstreichen läßt. Verlangt der
      Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist der Versteigerer berechtigt, den
      Versteigerungsgegenstand nochmals zu versteigern. Mit dem neuen Zuschlag erlöschen alle Rechte des
      Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer hat keinen Anspruch aus einem etwaigen Mehrerlös
      und haftet für jeden Ausfall. Für die Wiederversteigerung gilt er als Auftraggeber und hat die üblichen
      Kommissionsgebühren zu zahlen. Evtl. anfallende Transport- und Lagerkosten, anfallende Lohnkosten für die
      Zuziehung von Hilfskräften und Inserationskosten sind vorweg abzuziehen. Im übrigen ist der danach verbleibende
      Erlös per Datum des Zahlungseingangs auf die Schaden-ersatzforderung gemäß 367 BGB zu verrechnen.
      Die Kaufpreisforderung ist mit 4% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz vom Tage der Abnahme- oder
      Zahlungsverweigerung bzw. vom Tage des Verzugseintritts zu verzinsen.

14. Der Versteigerer kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadenersatzanspruch übergehen. Verlangt der Versteigerer
      Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist der Erfüllungsanspruch erloschen.

15. Die ersteigerten Gegenstände müssen innerhalb von drei Tagen abgenommen werden. Eine Haftung für etwaige
      Beschädigungen oder den Verlust übernimmt der Versteigerer nicht.

16. Die Versendung von ersteigerten Gegenständen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit der Aufgabe bei der
      Post oder einem Frachtdienst hat der Versteigerer alles zur Zustellung Erforderliche getan. Wünscht der Käufer
      eine Versicherung, so trägt er die beim jeweiligen Frachtdienst üblichen Gebühren.

17. Die im Katalog (Liste) angegebenen Preise sind Limitpreise (d.h. mit diesen Preisen wird bei der
      Versteigerung begonnen, Mindestpreise), es sind keine Schätzpreise. In den Klammern aufgeführte
      Nummern verweisen auf die Liste der Auftraggeber.

18. Kaufanträge von auswärtigen Bietern können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich spätestens am Tage
      vor der Versteigerung beim Versteigerer vorliegen. Die darin angegebenen Preise verstehen sich als
      Limit für den Zuschlag. Das in Pos. 12 genannte Aufgeld und die gültige Mehrwertsteuer werden zusätzlich
      in Rechnung gestellt. Der Versteigerer kann Kaufanträge ihm unbekannter Kunden zurückweisen bzw. den
      Nachweis ausreichender Deckung verlangen. Mit der Erteilung eines schriftlichen Auftrages bzw.
      telefonischer Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Ersteigerer (Auftraggeber) diese
      Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an. Pos. 6 kommt sinngemäss zur Anwendung, d.h. Beanstandungen
      gleich welcher Art müssen unverzüglich nach Erhalt des Gegenstandes dem Versteigerer mitgeteilt werden,
      damit dieser in der Lage ist, die Mängelrüge dem Auftraggeber vorzutragen.

19. Mit Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Ersteigerer diese
      Bedingungen ausdrücklich an.

20. Der Versteigerungsvertrag unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Handelsgeschäfte
      und Mahnsachen ist für beide Teile Mönchengladbach.

21. Die vorstehenden Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäss für den nach der Versteigerung freihändigen
      Verkauf von Versteigerungsgegenständen.

22. Sollte eine der vorstehend genannten Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre
      Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
      Bestimmung entspricht. Die rechtmässige Wirksamkeit aller übrigen genannten
      Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht beeinflusst.









        

Horst Poestgens / Auktionator
Kirchplatz 7      D - 52531      Übach - Palenberg
Tel.: (+49) 02451-49209      Fax : (+49) 02451-909747

E-Mail : auktionshaus@poestgens.de